Starnberg Ammersee

Aufgabenbereiche

  • Verkehrsregelungen
  • Ausnahmegenehmigung Parken
  • Schwerbehindertenparkausweis
  • Großraum- und Schwertransporte
  • Sondernutzung und Baustellen
  • Öffentlicher Personennahverkehr

Dienstleistungen

Bewohner-Parkausweise

Bewohnerparkgebiete:

  • Ludwig-Thoma-Weg / Himbselstraße
  • Vogelanger
  • Schulstraße / Hirschanger
  • Perchastraße / Schiffhüttenweg / Uhdestraße
  • P+R Parkplatz Bahnhofplatz

Voraussetzungen

  • Sie sind mit Haupt- oder Nebenwohnsitz im Bewohnerparkgebiet gemeldet
  • Sie haben für Ihr Fahrzeug keine private Abstellmöglichkeit (z.B. Stellplatz, Garage)

Benötigte Unterlagen

  • Vollständig ausgefüllter Antrag
  • Kopie der Zulassungsbescheinigung (Fahrzeugschein)
  • Sollte das Fahrzeug nicht auf Sie zugelassen sein, ist vom Fahrzeughalter eine schriftliche Bestätigung vorzulegen, dass Sie das Fahrzeug dauerhaft nutzen.

Bearbeitungszeit

  • 1 – 2 Wochen

Gebühren

  • 1 Jahr gültig: 30,70 Euro
  • 2 Jahre gültig: 61,40 Euro
  • 3 Jahre gültig: 92,10 Euro
  • 4 Jahre gültig: 122,80 Euro
  • 5 Jahre gültig: 153,50 Euro
  • Kennzeichenänderung: 5,00 Euro

Hinweis: Eine Rückerstattung der Gebühr bei Nichtgebrauch des Parkausweises (z.B. aufgrund eines Umzuges) ist in der Regel nicht möglich.

Schwerbehindertenparkausweis

Schwerbehindertenparkausweis

Antrag und nähere Infos hier

Smiley-Auswertung

Bei Nutzung einer veralteten Computersoftware kann es zu technischen Problemen kommen. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall telefonisch oder per E-Mail direkt an die Straßenverkehrsbehörde.

Ihr Ansprechpartner
Kontakt

Verkehrswesen/Öffentlicher Personennahverkehr

Zentraler Kontakt
Vogelanger 2
82319 Starnberg

T
F
08151/772-176
08151/772-376
E-Mail senden
Kontakt

Teamleiter Ordnungsamt

Jakob Bauer
Vogelanger 2
82319 Starnberg

T
F
08151/772-176
08151/772-376
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Verkehrsrechtliche Anordnung

Anträge für eine verkehrsrechtliche Anordnung bitte per E-Mail an verkehr(at)starnberg.de senden. Beachten Sie bitte die Vorlaufzeit von zwei Wochen (zehn Arbeitstage), damit Ihr Antrag rechtzeitig bearbeitet werden kann. Anträge, die später eingereicht werden, können nur in Ausnahmefällen genehmigt werden. Umfangreiche Maßnahmen, wie z.B. Vollsperrungen, benötigen eine je nach Aufwand längere Vorlaufzeit.