Starnberg Ammersee

Umzug innerhalb Deutschlands

Wenn Sie innerhalb der Bundesrepublik Deutschland umziehen, müssen Sie sich nur bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden. Diese teilt Ihrer früheren Gemeinde mit, dass Sie umgezogen sind. Sie müssen sich dort nicht abmelden.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei Familienangehörigen: für Kinder, die keinen Reisepass besitzen, müssen Sie die Geburtsurkunde vorlegen
  • Bescheinigung des Wohnungsgebers (Wohnungsgeberbescheinigung)

Mit der Anmeldung werden gleichzeitig ihre Ausweisdokumente aktualisiert.

Umzug ins Ausland

Wenn Sie ins Ausland ziehen, müssen Sie sich in der letzten Woche vor der Abreise im Einwohnermeldeamt Ihrer bisherigen Gemeinde abmelden.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei Familienangehörigen: für Kinder die keinen Reisepass besitzen, müssen Sie die Geburtsurkunde vorlegen                   
Ihre Ansprechpartner
Kontakt

Einwohnermeldeamt und Passamt

Sabine Schäfer
Teamleitung
Vogelanger 2
82319 Starnberg

T
F
08151/772-144
08151/772-344
E-Mail senden
Kontakt

Einwohnermeldeamt und Passamt

Jacqueline Hobusch
Vogelanger 2
82319 Starnberg

T
F
08151/772-114
08151/772-314
E-Mail senden
Kontakt

Einwohnermeldeamt und Passamt

Martina Obermaier
Vogelanger 2
82319 Starnberg

T
F
08151/772-111
08151/772-311
E-Mail senden
Kontakt

Einwohnermeldeamt und Passamt

Maximilian Lechner
Vogelanger 2
82319 Starnberg

T
F
08151/772-113
08151/772-313
E-Mail senden
Kontakt

Stadtverwaltung

Stadt Starnberg
Vogelanger 2
82319 Starnberg

T
F
08151/772-0
08151/772-142
E-Mail senden

Routenplanung
Öffnungszeiten

 

Mo, Mi, Fr7:30 - 12:00 Uhr
Di, Do7:30 - 12:00 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr