Starnberg Ammersee

Was Sie wissen sollten

Erschließung bedeutet die Herstellung der Nutzungsmöglichkeiten von Grundstücken durch Anschluss an Ver- und Entsorgungsnetze wie Elektrizität, Gas, öffentliche Wasserversorgung und Kanalisation (technische Erschließung) sowie den Anschluss an das Wegenetz (verkehrsmäßige Erschließung). Der Erschließungsbeitrag wird als Kostenersatz für die Herstellung von Teilanlagen einer Straße wie die Fahrbahn, Mischflächen, Gehwege, Straßenbeleuchtung, Straßenentwässerung, Parkflächen, Radwege, Verkehrsgrün sowie die Kosten für den Erwerb des Straßenlandes von den Gemeinden gefordert. Eine wichtige rechtliche Voraussetzung für die Beitragserhebung ist, dass die Straße für den öffentlichen Verkehr gewidmet ist.

Die Höhe der Erschließungsbeiträge ist von Fall zu Fall unterschiedlich und muss berechnet werden.

Ob Erschließungsbeiträge noch offen sind sowie weitere Informationen erhalten Sie von Herrn Luplow.

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Sachgebiet für Straßen- und Beitragsrecht

Marc Luplow
Sachbearbeiter "Straßen- und Beitragsrecht"
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