Starnberg Ammersee

Was Sie wissen sollten

Die Vergabe der Hausnummern erfolgt entsprechend der Eingabe der Baupläne bei der Stadtverwaltung.

Der Antragsteller und die öffentlichen Stellen werden vor der Vergabe der Hausnummer benachrichtigt.

Wie die Hausnummer angebracht werden soll u. ä. finden Sie in der Hausnummernsatzung.

Ihre Ansprechpartner
Kontakt

Stadtbauamt

Tobias Stemplinger
Straßenrecht
Vogelanger 2
82319 Starnberg

T
F
08151/772-165
08151/772-158
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Stadtbauamt

Stadt Starnberg
Vogelanger 2
82319 Starnberg

T
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08151/772-146
08151/772-158
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