Starnberg Ammersee

Was Sie wissen sollten

Der Schwerbehindertenausweis ist ein bundesweit einheitlicher Nachweis über den Status als schwerbehinderter Mensch und gibt Auskunft über die Schwere der Behinderung.

Mit dem Schwerbehindertenausweis kann man sich gegenüber Arbeitgebern, Sozialleistungsträgern, Behörden und dergleichen als schwerbehindert ausweisen, um zum Beispiel per Gesetz festgelegte Nachteilsausgleiche in Anspruch zu nehmen.

Um einen Schwerbehindertenausweis zu erhalten, muss zunächst der Grad der Behinderung festgestellt werden (Antrag auf Schwerbehinderung). Ist dieser bei 50 Prozent oder mehr, so erhält der Antragsteller einen Schwerbehindertenausweis.

Zuständig ist das ZBFS Zentrum Bayern Familie und Soziales Oberbayern

Telefonnummer: 089 189 66-1700 (Bürgerservice), erreichbar Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr.

Antragsformular

Infos und den Antrag finden Sie online auf der Homepage des Zentrums Bayern Familie und Soziales.

Ihre Ansprechpartner
Kontakt

SG 10 Schulen, Renten, Soziales und Asyl

Doris Weber (erreichbar Mo. - Do., nur mit Terminvereinbarung)
Sachbearbeiterin
Vogelanger 2
82319 Starnberg

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