Starnberg Ammersee

Verheiratete Eltern haben für Ihre Kinder kraft Gesetzes das gemeinsame Sorgerecht.

Sind die Eltern jedoch nicht verheiratet, liegt das alleinige Sorgerecht zunächst ausschließlich bei der (volljährigen) Mutter.

Die gemeinsame Sorge für Ihr Kind können Sie begründen, in dem Sie

  • den Vater des/der Kinder heiraten
  • zusammen mit dem Vater übereinstimmende Sorgeerklärungen abgeben.

Beurkundung

  • Jugendämter und Notare (hier gebührenpflichtig)

Beratung

Familienname

  • Nach Beurkundung der Geburt Ihres Kindes, haben Sie einmalig (innerhalb von 3 Monaten) das Recht, den Familiennamen Ihres Kindes neu zu bestimmen (Familienname des Vaters oder der Mutter)
  • Die Entscheidung gilt für alle weiteren gemeinsamen Kinder
  • Keine Einigung: Familiengericht überträgt die Entscheidung einem der beiden Elternteile
Ihre Ansprechpartner
Kontakt

Standesamt

Ursula Schnettler
Vogelanger 2
82319 Starnberg

T
F
08151/772-117
08151/772-317
E-Mail senden
Kontakt

Standesamt

Sandra Bitterwolf
Vogelanger 2
Starnberg

T
F
08151772116
08151772316
E-Mail senden
Kontakt

Standesamt

Matthias Blaßl
Vogelanger 2
82319 Starnberg

T
F
08151/772-119
08151/772-319
E-Mail senden
Kontakt

Standesamt

Eva Mörtl
Vogelanger 2
82319 Starnberg

T
F
08151/772-128
08151/772-328
E-Mail senden
Kontakt

Standesamt

Stadt Starnberg
Vogelanger 2
82319 Starnberg

T
F
08151/772-0
08151/772-142
E-Mail senden

Routenplanung
Öffnungszeiten

 

Mo, Mi, Fr7:30 - 12:00 Uhr
Di, Do7:30 - 12:00 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr
Auf Grund des Corona-Virus können persönliche Gespräche nur nach Terminvereinbarung erfolgen. Die Stadtverwaltung ist über Telefon, FAX, Post und E-Mail zu erreichen.