Der Flächennutzungsplan der Stadt Starnberg ist seit dem 28.05.1997 rechtswirksam.
In ihm trifft die Stadt grundlegende Aussagen über ihre Planungs- und Entwicklungsziele für die Nutzung des gesamten Gemeindegebietes. Die Aussagen der Stadt beziehen sich sowohl auf die bebauten und bebaubaren Flächen, als auch auf die weiterhin von einer baulichen Nutzung freizuhaltenden Flächen. Damit dient der Flächennutzungsplan in seiner flächenhaften Ausweisung der Vorbereitung einer künftigen baulichen oder sonstigen Nutzung. Der Entwurf des Landschaftsplanes ist in den Flächennutzungsplan integriert.
Mittlerweile wurden zahlreiche Änderungen des Flächennutzungsplans durchgeführt.
Flächennutzungsplan in der Ursprungsfassung
Hier können Sie die einzelnen Kartenausschnitte des Flächennutzungsplanes einsehen.