Die Gebühren der Städtischen Musikschule sind Jahresgebühren, die für Benutzung der Musikschule in einem Schuljahr zu zehn gleichen Raten von Oktober bis Juli des darauffolgenden Jahres erhoben werden.
Den Gemeindeangehörigen aus der Trägerkommunen Starnberg sowie den Vertragsgemeinden Berg und Pöcking werden Abschläge auf die Unterrichtsgebühr gewährt. Für Mehrfächerbelegungen und nicht volljährige Geschwister sowie Bezieher von Leistungen für Bildung und Teilhabe werden außerdem Ermäßigungen gewährt.
Schüler aus anderen Gemeinden können in den Unterricht der Städtischen Musikschule Starnberg aufgenommen werden, soweit Fächerangebot und Stundenkapazität der Musikschule dies zulassen. Sie erhalten keine Ermäßigungen und keine Abschläge auf die Unterrichtsgebühr.
Übringens: bei uns können Sie auch den Bildungsgutschein einlösen. Der Antrag wird beim Landratsamt Starnberg gestellt.